Nachlass***Testamentvollstreckung***Erbschaft***Schenkung


Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung, die ich Ihnen als zertifizierte Testamentsvollstreckerin der AGT, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Testamentsvollstrecker, gerne anbiete.

Die Einsetzung einer Testamentsvollstreckerin dient der Absicherung des letzten Willens der Erblasser und verfolgt unter anderem folgende Ziele:

  • Gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses
  • Schutz des Vermögen und Erhaltung des Familienfriedens
  • Finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder
  • Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns Ihre Vermögenssituation an und planen, wie das Vermögen in Form von Erbe und Vermächtnissen optimal übertragen werden kann.
  • Wir helfen Ihnen, Ihr Testament so zu gestalten, dass Sie die bestmögliche steuerliche Situation für alle Beteiligten erzielen.
  • Wir vollstrecken das Testament nach den Anweisungen und dem Wortlaut des Erblassers.
  • Als neutrale, dritte Person entlasten wir die Erben in einer schwierigen Lebensphase, so dass z. B. Behördengänge für Sie vermieden werden.
  • Unsere langjährige Erfahrung hilft außerdem, Streit und Ärger bei der Nachlassabwicklung zu vermeiden.
  • Wir erstellen ein professionelles Nachlassverzeichnis.
  • Darüber hinaus sichten wir alle Unterlagen inkl. der privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen und kündigen sie im Bedarfsfall.
  • Wir ziehen fällige Forderungen ein und kümmern uns um die Bezahlung offener Rechnungen.
  • Wir veranlassen, Konten und Grundstücke umzuschreiben. Dabei überwachen wir zuverlässig alle Termine und Fristen.

Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Denn wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.

Wer sich frühzeitig und gründlich um seinen Nachlass kümmert, ist für den Ernstfall gewappnet.

Weiterhin unterstützen wir Sie auch bei der Deklaration Ihrer steuerlichen Pflichten u.a. im Bereich Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.

Welche Funktion hat ein Testamentsvollstrecker?

Er ist derjenige, den der Erblasser in seinem Testament mit diesen Aufgaben betraut und dazu bestimmt. Er ist der Objektivität und Neutralität verpflichtet und, wenn er seine Aufgaben ernst nimmt, in der Lage, zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Deshalb finden seine Vermittlungsvorschläge und Bemühungen zur schiedlich-friedlichen Auseinandersetzung der Familie des Erblassers eher Zustimmung der Beteiligten als die Ansichten der Streitparteien. Die Testamentsvollstreckung ist daher der „Königsweg“, um nach dem Tod des Erblassers Frieden in der Familie zu behalten. 


Wir kümmern uns um Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wenn die Vermögenswerte einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben übergehen, fällt Erbschaftsteuer an. Ähnlich verhält es sich, wenn eine lebende natürliche Person einer anderen etwas schenkt. In diesem Fall sprechen wir von Schenkungsteuer. Der Beschenke bzw der Erbe ist durch die Breicherung leistungsfähiger geworden, weshalb er darauf Steuern zu entrichten hat.

Die Steuern lassen sich jedoch umlegen bzw. vor dem Übergang der Vermögenswerte schon vorausschauend gestalten. Und zwar so, dass Ihre Steuerabgabe so gering wie möglich ausfällt.

  • Wir ermitteln den Steuerbetrag für Sie und berücksichtigen dabei zuverlässig, welche Werte besteuert müssen und welche nicht.
  • Wir berücksichtigen die maximalen Freibeträge, zum Beispiel für ein Haus, die Innenausstattung, ein Grundstück, ein Unternehmen oder Kunstsammlungen.
  •  Je nach Verwandtschaftsgrad ermitteln wir die Steuerklasse und den Steuerbetrag, zum Beispiel wenn die Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Enkel Werte empfangen. Dabei berücksichtigen wir auch die unterschiedlichen, maximalen Freibeträge.
  • Sie erhalten eine Übersicht der Termine, zu denen die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer jeweils zu entrichten ist.
  • Sie erhalten die komplette, professionelle Deklaration von uns, die wir gerne für Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen.
  • Wir prüfen den Bescheid für Sie und setzen uns mit dem Finanzamt in Verbindung, zum Beispiel um ggf. Einspruch einzulegen.



Das persönliche Gespräch
ist durch nichts zu ersetzen! Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können aus diesem Grund leider nicht erteilt werden.

Vereinbaren Sie daher telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie kontaktieren können.


Ihre Ansprechpartner:

Maria Frantsuzova * Steuerberaterin und Testamentvollstreckerin (AGT e.V.) und

Astrid Treykorn *Steuerberaterin und Dipl.Kauffrau (FH), erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum  Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)